Rechengrößen der Sozialversicherung 2013
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden jährlich an die Einkommensentwicklung in der Bundesrepublik angepasst. Für das Jahr 2013 ergeben sich folgende Rechengrößen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2013
Gutverdiener müssen ab 2013 etwas mehr in die Sozialversicherung einzahlen. Denn zum Jahreswechsel steigt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge fällig.
Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt im neuen Jahr von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro monatlich an. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Monatseinkommen über 3.937,50 Euro werden folglich bei der Berechnung der Kassenbeiträge nicht mit eingerechnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2013 in den neuen Bundesländern von monatlich 4.800 Euro auf 4.900 Euro. In den alten Bundesländern steigt sie von 5.600 Euro auf 5.800 Euro Monatsverdienst.
Versicherungspflichtgrenze 2013
Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Bruttolohn ein gesetzlich Krankenversicherter in die private Krankenversicherung wechseln darf: Wer mehr verdient, kann sich privat versichern. Zum 01.01.2013 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich angehoben, von 4.237,50 Euro auf 4.350 Euro. Das erforderliche Jahreseinkommen für die PKV steigt somit auf 52.200 Euro.